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Wichtiger Hinweis für Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr

Das zentrale Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) das Amtsgericht Schönebeck ist auch unter der Adresse ag-schoenebeck(at)egvp.de-mail.de erreichbar, wobei (at) durch das @-Zeichen ersetzt werden muss.

Unter dieser Adresse können allerdings nur DE-Mail-Nachrichten (nicht: allgemeine E-Mails) eingereicht werden.

Einzelheiten zu weiteren Dateiformaten und technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) sowie den Informationen „Elektronischer Rechtsverkehr" auf der linken Spalte der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen. Auf der Internet-Seite https://webegvp.justiz.de/ finden Sie auch die Möglichkeit, über ein Online-Formular (sog. Web-EGVP) rechtsverbindlich Dokumente bei Gericht einzureichen.

Weitere Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz Sachsen-Anhalts finden Sie hier.

Über die allgemeine E-Mail-Adresse des Gerichts können Dokumente in Rechtssachen nicht wirksam übermittelt werden.