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Geschichte des Amtsgerichts

Das Amtsgericht Schönebeck ist ein Bauwerk im deutschen Renaissance-Stil. Der prächtige Bau ist in den Jahren 1909 bis 1911 nach dem Plan des Regierungs- und Baurats Körner errichtet worden. Er wurde am 1. Oktober 1911 in Benutzung genommen. Die Frontseite des Gebäudes beträgt 42 Meter, die Tiefe 16, die Höhe bis zur äußersten Höhe 36 Meter. Außer dem gewölbten Haupteingang in der Mitte ist an der Südseite ein Torweg. Das Gebäude ist ein Putzbau. Im Jahre 803 hat Kaiser Karl der Große in Groß Salze - heutiger Stadtteil von Schönebeck - seinen ersten Gerichtstag abgehalten. Bereits im 13. Jahrhundert erhielt die Ansiedlung, die 1223 als "Skonebeke", dem "Dorf an einem schönen Bach", erstmals urkundlich erwähnt wurde, Stadtrecht. Seit 1352 gehörte Schönebeck zum Erzbistum Magdeburg. Bekannt wurde Schönebeck jedoch durch seinen heutigen Ortsteil Bad Salzelmen, früher; Groß Salze. Im Jahre 1650 hat der Große Kurfürst in Groß Salze die erste Huldigung der Stände des Herzogtums Magdeburg entgegengenommen. Seit 1815 war das erste Gericht in Groß Salze. Ursprünglich war es ein Land- und Stadtgericht, dann ein Kreisgericht und erst 1879 ein Amtsgericht. Bis 1911 hatten Schönebeck und Groß Salze ihr eigenes Amtsgericht. Infolge der im Jahre 1878 in Kraft getretenen neuen Gerichtsorganisation wurde in Schönebeck ein Amtsgericht errichtet, dem auch Frohse, Eickendorf, Feigeleben, Gnadau, Döben und Zackmünde zugewiesen wurden. Das erste Gerichtsgebäude befand sich auf dem von der Stadt angekauften Grundstück Breitweg Nr. 18, bis dahin Gasthof "Zum deutschen Kaiser". Die Räume in diesem Hause - von der mangelhaften Einrichtung gar nicht zu reden - reichten bei der fortwährend wachsenden Zahl der Rechtsuchenden sehr bald nicht aus. Das Amtsgericht in Groß Salze, zu welchem die Orte Biere, Welsleben und Eggersdorf gehörten, obgleich durch die Einrichtung des Amtsgerichts in Schönebeck wesentlich erleichtert, fühlte sich im Rathaus dort ebenfalls räumlich sehr beschränkt, so dass in den beiden Städten ein Neubau als höchst erwünscht und als notwendig erschien. Die zuständigen Behörden haben nach vielen Erwägungen und Beratungen sich schließlich dahin entschieden, das Amtsgericht in Groß Salze aufzuheben und für beide Städte ein gemeinschaftliches Amtsgericht einzurichten und zu diesem Zwecke ein größeres Gerichtsgebäude zu erbauen. Das neue Gerichtsgebäude in der Friedrichstrasse wurde von der Stadt käuflich erworben und dem Justizfiskus kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das Königliche Amtsgericht Groß Salze wurde nach der Königlichen Verordnung vom 30.Mai 1911 vom 1. Oktober ab aufgehoben. Die gerichtlichen Geschäfte übernahm von diesem Tage an das Königliche Amtsgericht in Schönebeck.